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 | Gefördert werden können landwirtschaftliche, weinbauliche und gartenbauliche Unternehmen für den Kauf betriebsnotwendiger Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik zur Modernisierung der Unternehmen und Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung. |
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Förderfähige Investitionen |
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- anerkannte Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen,
- globale Positionierungssysteme (GPS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie geeigneter Schnittstellensoftware und kompatibler Schlagkarteisoftware zur Leistungsübermittlung an PC-Managementsysteme und standortbezogener Maschinensteuerung.
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Förderfähige Unternehmen |
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- Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
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Fördervoraussetzungen |
 | Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im AFP , bei der Vorwegbuchführung ist jedoch grundsätzlich nur der letzte Jahresabschluss vorzulegen |
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Umfang und Höhe der Förderung |
 | Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 € betragen
Die Summe der Zuschüsse ist auf höchstens 35.000 € je Unternehmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 begrenzt.
Der Beihilfesatz beträgt bis zu 30 %. |
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Weitere Informationen erhalten Sie in den Förderungsrichtlinien und den Verfahrensunterlagen. |