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. In der nachfolgenden Liste finden Sie die im Förderverfahren ab 2015 vorzulegenden Unterlagen (zum Teil als ausfüllbare Formulare gestaltet). Anträge bitte bis 01.September des jeweiligen Jahres einreichen. Falls sich bei der Antragsprüfung Unklarheiten ergeben, kann die Bewilligungsbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern. 1.Bei jedem EGR-Antrag erforderlich: EGR-Antrag: Bitte klicken Sie hier Die Anlage förderfähige Tiere finden Sie hier 2.Bei der Förderung von „Samengewinnung“ oder „Embryotransfer“: Kostennachweis für durchgeführte „Samengewinnung“ oder „Embryotransfer“ (Abrechnungen für die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung bereitgestellten Glanrinder) 3.Bei bestimmten Anträgen zusätzlich erforderlich: Bescheinigung der Landwirtschaftlichen Alterskasse (nur wenn die nach dem ALG bestimmte Mindestgröße überschritten wird und das Unternehmen nicht in der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank der Kreisverwaltung erfasst wurde)
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