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EULLa UGB: Ausnahmegenehmigung zum Grundfuttererwerb 2020
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EULLa UGB: -Aktualisierung- Ausnahmeregelung zum Grundfuttererwerb im Programmteil Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung und tiergerechte Haltung im Unternehmen 2019. Aufgrund der starken Trockenheit und den daraus resultierenden Problemen der Tierhalter bei der Versorgung mit Grundfuttermitteln wird eine Ausnahmegenehmigung für den EULLa-Programmteil „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ für das gesamte Land Rheinland-Pfalz erteilt: In Ergänzung zu den in den Grundsätzen für die „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ unter 3.4 aufgeführten Futtermitteln, die zugekauft werden dürfen, können für das Jahr 2020 weitere Grundfuttermittel wie z. B. Heu und Silage bzw. andere Grünfutterpflanzen erworben werden. Der Zukauf kann durch Schnittnutzung und Transport des Grüngutes oder unmittelbare Beweidung nicht zum Unternehmen gehörender Futterflächen erfolgen. Der Erwerb von Grundfuttermitteln einschl. der Beweidung kann für 2020 abweichend, wie unter 3.4 der Grundsätze aufgeführt, ab sofort erfolgen. Wir machen darauf aufmerksam, dass hierfür ein Antrag des Teilnehmers bei der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich ist.
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