Rote Gebiete graphisch oder tabellarisch auswerten

Stand: 02/11/2021
      Anbei ein Wegweiser, sich die eigenen Flächen in den roten Gebieten anzeigen zu lassen.

      Es besteht die Möglichkeit der graphischen Auswertung sowie der tabellarischen Auswertung.
      Dazu bitte mit der Maus auf das jeweilige Feld klicken.
      In der Standardansicht ist die graphische Auswertung geöffnet.


      Mit Datum 10.02.2021 ist das Layout der Geobox etwas geändert worden.
      Die Satellitenbilder sind jetzt oben links zu finden.
      Die Layer im rechten Bereich der Seite sind ansonsten weitestgehend gleich geblieben
      tabellarische Auswertung
      Die tabellarische Auswertung ermöglicht das aufsummieren und sortieren von Flächen in Excel.

      Dazu wie folgt vorgehen:

      Download im www.flo.rlp.de - die CSV-Datei:

      ©FLOrlp

      Datei öffnen. Hierbei die Spaltenbeschriftungen beachten; "Nitrat":



      Spalte M = "Nitrat" markieren und unter Daten>Sortieren fortfahren:



      Sortierung "Nitrat" auswählen.
      Auf "N für Nein" und "J für Ja" achten.

      Wenn "Reihenfolge Z bis A" ausgewählt wird, stehen die belasteten Flächen am Ende der Tabelle und lassen sich besser aufsummieren.



      Wenn bei der Summation eine Zahl größer 50.000m² ausgewiesen wird, sind zwei Nmin-Proben zu ziehen.








Aktualisierung Stand: 17.12.2020

Anbei die neue LandesdüngeVerordnung ab 2021 !!
Seite 684 bis einschließlich 688.
Gesetz und VerordnungsBlatt_LandesdüngeVO_GVBl. Nr. 46 vom 11.12.2020.pdfGesetz und VerordnungsBlatt_LandesdüngeVO_GVBl. Nr. 46 vom 11.12.2020.pdf



Aktualisierung Stand 23.09.2019 (= Das sind die Regelungen bis 31.12.2020) - nach Gemarkungen sortiert:
Hier ergänzend die genaue Abgrenzung der gefährdeten Gebiete Phosphat und Nitrat:


Aktualisierung Stand 16.09.2019
Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz (RLP),
ausgegeben zu Mainz, den 13. September 2019

Seite 230 bis einschließlich 233.

Landesdüngeverordnung - GVBl.Nr. 13 vom 13.09.2019.pdfLandesdüngeverordnung - GVBl.Nr. 13 vom 13.09.2019.pdf

Bitte beachten:
- Die in der LandesdüngeVO RLP getroffenen Maßnahmen sind unabhängig von der BundesdüngeVO, die im kommenden Winter 2019/2020 bis Frühjahr 2020 beschlossen wird.


Aktualisierung Stand 21.08.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Pressemitteilung Nr. 170 vom 21.08.19
www.bmel.de>Nitratrichtlinie



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