zurück
Für die Weinbergsflächen der Gemeinde hat die Gemeinschaft aller Weinbergsbesitzer und -nutzer (Aufbaugemeinschaft) in einer Mitgliederversammlung einen so genannten Aufbauplan beschlossen, in dem die zeitliche und räumliche Abfolge der einzelnen neu anzulegenden Weinbergsgebiete der Gemeinde festgelegt ist. An diesem Aufbauplan orientiert sich die Abgrenzung und die Abfolge der einzelnen Flurbereinigungsabschnitte. Entsprechend der in der Weinbergsflurbereinigung in der Pfalz üblichen Vorgehensweise wurde für das gesamte Gebiet der Aufbauplanung ein Flurbereinigungsverfahren durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 12.11.2001 als so genanntes Stammverfahren (s. Übersichtskarte Verfahrensgebiet) angeordnet. Für die Bearbeitung jedes Aufbauabschnittes wird von dem Stammverfahren ein jeweils rechtlich selbständiges Flurbereinigungsverfahren (Projekt) abgeteilt und durchgeführt. Von diesem Stammverfahren wurden bereits Projekte unter den Bezeichnungen Nußdorf III bis V und zuletzt VII West (11.01.2023) abgeteilt.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken