Hentern [71002]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Ruwer, der Ortsgemeinde Losheim am See sowie im Trierischen Volksfreund.

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hentern

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hentern

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hentern durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Hentern insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 02.02.2026

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen (Siegel)

letzte Aktualisierung: 02/05/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Henter, Landkreis Trier-Saarburg wurde angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landespflege zu ermöglichen und durchzuführen.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 03/20/2017
Anordnungsbeschluss 12/06/2017
Wahl des Vorstandes der TG 03/19/2018
Feststellung der Wertermittlung 06/27/2019
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12/02/2019
Planwunschtermin 04/26/2019
Allgemeiner Besitzübergang 06/16/2020
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 05/18/2020
Eintritt des neuen Rechtszustandes 08/19/2022
Berichtigung der öffentlichen Bücher 11/04/2022
Schlussfeststellung 02/02/2026
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Einladung zur Bürgerversammlung
(eingestellt am 07.03.2017)
Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 12.12.2017)
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung sowie Durchführung von Vermessungsarbeiten
(eingestellt am 31.01.2018)
Einladung zur Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft
(eingestellt am 21.02.2018)
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
(eingestellt am 18.04.2018)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 12.03.2019)
Infos zum Planwunsch und zum Dauergrünland
(eingestellt am 12.03.2019)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 27.06.2019)
1. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 30.07.2019)
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)
(eingestellt am 07.10.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(neu eingestellt am 09.03.2020)
Absage Planvorlage
(neu eingestellt am 24.03.2020)
Übersicht Flurbereinigungsplan
(neu eingestellt am 08.05.2020)
Vorläufige Besitzeinweisung und Überleitungsbestimmungen
(neu eingestellt am 12.05.2020)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 05.01.2021)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular
- Sortenbeschreibung
- Broschüre

(eingestellt am 18.03.2021)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 23.03.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes Hentern
(eingestellt am 28.05.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes Hentern
(eingestellt am 09.12.2021)
Änderung des Flurbereinigungsplanes durch den Nachtrag IV
(eingestellt am 27.07.2022)
Ausführungsanordnung
gemäß § 61 (FlurbG)
(eingestellt am 23.08.2022)
Schlussfeststellung gem. § 149 FlurbG
(neu eingestellt am 05.02.2026)
 
5. Kartenoben
 
Uebersichtskarte_Verfahrensgebiet.jpg
Verfahrensgebietskarte (gemäß Flurbereinigungsbeschluss vom 06.12.2017)
(eingestellt am 12.12.2017)
Wertermittlungskarte Alter Bestand
(eingestellt am 14.03.2019)
Karte zum Rohplan
(eingestellt am 08.10.2019)
Karte zur Planvorlage
(neu eingestellt am 09.03.2020)
Karte zum Nachtrag I
(eingestellt am 05.01.2021)
Karte zum Nachtrag II
(eingestellt am 28.05.2021; Größe 1 MB)
Karte zum Nachtrag III
(eingestellt am 09.12.2021)
Karte zum Nachtrag IV
(neu eingestellt am 27.07.2022)

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6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Michael Hausen
Anschrift:
Am Kirchberg 14, 54314 Hentern
Telefon:
06587 / 320
Email:
hausen.michael@gmx.de
sonstige Mitglieder:
Stellvertreter: Christoph Rossler, Gartenstraße 5, 54314 Baldringen
Werner Minn,
Arthur Wagner,
Peter Thielen,
Stefan Schmitt
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Ness, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
552 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
197
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Hentern eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten im A, GR in Höhe von 84 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v.H. beträgt, im Wald in Höhe von 80 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 20 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Baldringen, Hentern, Schillingen, Schömerich, Wiltingen, Zerf
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung