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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Nußbaum [61035]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern
 
 
 
letzte Aktualisierung: 04/23/2010
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von rund136 ha und umfasst Teile der be-bauten Ortslage von rund 25 ha sowie ca. 23 ha Weinbergslage und ca. 88 ha sonstige Flächen, überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Es sind zwei getrennt liegende Verfahrensteilgebiete vorgesehen.
Das eine Gebiet beinhaltet die Ortslage ausschließlich des südlich an die alte Ortslage angrenzenden Neubaugebietes. Der weitere Verfahrensgrenzverlauf, der das Gebiet nach Südosten hin abgrenzt, führt entlang der Kreisstraße, die vom Dorf zur B 41 führt, dann im Süden der Wirtschaftsweg unterhalb des Rothfeldes, im Westen und Nordwes-ten die Gemarkungsgrenze zu Monzingen, im Nordosten die Verbindungsstraße Nuß-baum mit der Kreisstraße (K20) (Bad Sobernheim - Pferdsfeld) bis am Friedhof Nußbaum vorbei und auf Höhe der Schule weiter nach Osten schwenkend zum 'Mannengraben' entlang und zur Ortslage mit dem angrenzenden Neubaugebiet zurück.

Das andere Teilgebiet umfasst die Feldlagen 'Am Harderweg', 'Auf Hahles', 'Vor der Hard unter dem Weg', 'Auf Riederstich', 'Riederstich', 'Am Lindchen', 'In Glückendell' und 'Auf der Hard'.

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Nußbaum (Dorf) wird gemäß § 86 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FlurbG angeordnet, mit dem Ziel, Maßahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Land-schaftspflege, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
vom 04.07.2005
vorl_anordnung_nussbaum.pdf
Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
vom 03.12.2008
nussbaum_36er_anordnung.pdf
Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
vom 16.07.2008
nussbaum_anderungsbeschl.pdf
Änderungsbeschluss
vom 21.07.2008
besitzeinweisung.pdf
Vorläufige Besitzeinweisung
vom 22.06.2009
Überleitungsbestimmungen.pdf
Überleitungsbestimmungen
vom 22.06.2009
plannuss.pdf
Planladung
vom 25.01.2010
Obstbaumschnitt.pdf
Einladung Obstbaumschnitt
am 22.01.2011
masseland.pdf
Öffentliche Bekanntmachung Masseland
vom 01.06.2011
Zuteilungsbedingungen.pdf
Zuteilungsbedingungen Masseland
vom 01.06.2011
Bewerbung.pdf
Bewerbungsbogen Masseland
Hebung.pdf
Hebung von Beiträgen
vom 07.06.2011
Schlussfeststellung vom 17.06.2016
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Kurt Greulach
Anschrift:
Hauptstr. 6a, 55569 Nußbaum
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Sponheimer, Jürgen
Müller, Manfred
Klöß, Gerhard
Kaul, Hermann
Müller, Thomas
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Nick, Werner
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Petry, Dietmar
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleiter Landespflege:
Zmelty, Adrian
Sachgebietsleiter Bau:
Flatz, Amadeus C.
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
138.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
205
Kosten:
341.900,00 Euro
Finanzierung:
Der Finanzierungsplan, der mit 341.900,00 Euro zuwendungsfähigen Ausführungskosten abschließt wurde am 03.04.2008 genehmigt. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann mit einem Zuschuß von 77% zu den zuwendungsfähigen Ausführungskosten rechnen.
beteiligte Gemeinden:
Monzingen, Nußbaum
 
 
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